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Digitaler Tachograph 4.1
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Zielsetzung
Die erste Generation von Smart-Tachographen (Version 4.0) ist seit 15.06.2019 verbaut. Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die nach dem 23.08.2023 neu zugelassen werden, muss ein Smart-Tachograph der zweiten Generation (Version 4.1) eingebaut sein.
Seminarinhalte
- Veränderungen mit dem digitalen Tachograph 4.1 (Grenzübertritt, Eingabemöglichkeiten von Be- und Entladepunkten, usw.)
- Umrüstungspflicht auf Smart-Tachograph der zweiten Generation?
Nach Artikel 33 EU 165/2014 muss das Fahrpersonal in der Handhabung und ordnungsgemäßen Bedienung verpflichtend geschult werden. Die Teilnahme am Webinar gilt als Unterweisung nach Artikel 33 EU 165/2014.
Seminarzeiten
Das Seminar findet von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr statt.
Zielgruppe
Referent
Michael Schempp
Michael Schempp ist Verkehrsleiter und Gefahrgutbeauftragter bei Karle Recycling GmbH, außerdem ist er Referent der Karle Akademie.
Seine Erfahrungen beruhen auf 30 Jahren in der Entsorgungswirtschaft und davon 24 Jahren in Verantwortung der Disposition-Logistikleitung. Seit 2009 begann er sein Wissen weiterzugeben und gibt regelmäßige Schulungen im Bereich der Entsorgungswirtschaft und Logistik.
Besonderes Interesse hat er an den Themen: Ladungssicherung, Gefahrgut (Straße) und Lithium-Ionen-Akkus, digitaler Tachograph und Sozialvorschriften für Fahrpersonal sowie weitere Themen der Entsorgungswirtschaft.
Anmeldung
Vormerken
Aktuell haben wir noch keinen Termin geplant. Sie können sich hier vormerken.
Technische Hinweise
Für die Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie PC oder Laptop mit Kamera, Lautsprecher & Mikro (alternativ Headset) sowie eine kontinuierliche Internetverbindung. Wir arbeiten mit Microsoft Teams:
Die Einwahldaten erhalten Sie einige Tage vor Seminarbeginn.
Sonstige Informationen
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat über den erfolgreichen Besuch des Seminars.
Die Stornierungsbedingungen für die iSM Seminare finden Sie hier.
Finanzierungshinweis: wir nehmen Bildungsschecks an! Sollten Sie Ihren Unternehmenssitz in NRW haben und maximal 50 Mitarbeitende beschäftigen, können Sie über einen Bildungsscheck bis zu 50% der Seminarkosten erstattet bekommen.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/betrieblicher-bildungsscheck
Bitte beachten Sie, dass wir den Bildungsscheck spätestens vier Wochen vor der Weiterbildung (oder, wenn Sie sich kurzfristiger anmelden, zeitgleich mit der Anmeldung) im Original von Ihnen benötigen. Sollte sich die Ausstellung verzögern, melden Sie sich bitte bei karola.liedtke@ism-recycling.de dazu. Wir können einen Bildungsscheck nicht nachträglich berücksichtigen, wenn Sie bereits die Rechnung mit der Seminargebühr erhalten haben.