Termin folgt
Ort folgt
iSM Online-Seminar „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für kleinere und mittlere Unternehmen“
Nächster Termin
Das klingt interessant?
Zielsetzung
Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Unmittelbar vom Gesetz betroffen sind zunächst Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden im Inland. Als Zulieferer können jedoch auch kleine und mittlere Unternehmen von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen sein.
Das Kurz-Seminar beschäftigt sich mit genau diesen Auswirkungen auf kleine und mittlere, nicht direkt dem Gesetz unterfallende Unternehmen.
Seminarinhalte
- Kurze Einführung in Inhalt und Zweck des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Einfallstore für Auswirkungen des Gesetzes auf kleine und mittlere Unternehmen in der Lieferkette
- Maßnahmenkatalog (Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Prävention durch Vertragsgestaltung, Abhilfemaßnahmen)
Seminarzeiten
Das einstündige Seminar startet um 11.00 Uhr.
Zielgruppe
Referent
Bianca Böttcher
Bianca Böttcher studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig sowie an der University of Edinburgh, Scotland. Zusätzlich qualifizierte sie sich zur Mediatorin an der Universität Bielefeld und zur Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ihre anwaltliche Laufbahn begann sie 2001 als Rechtsanwältin bei der Sozietät CMS Hasche Sigle und wechselte Anfang 2007 zu Aderhold & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, seit April 2011 Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit Januar 2014 ist Bianca Böttcher Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Anmeldung
Vormerken
Aktuell haben wir noch keinen Termin geplant. Sie können sich hier vormerken.
Technische Hinweise
Für die Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie PC oder Laptop mit Kamera, Lautsprecher & Mikro (alternativ Headset) sowie eine kontinuierliche Internetverbindung. Wir arbeiten mit Microsoft Teams:
Die Einwahldaten erhalten Sie einige Tage vor Seminarbeginn.
Sonstige Informationen
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat über den erfolgreichen Besuch des Seminars.
Die Stornierungsbedingungen für die iSM Seminare finden Sie hier.
Finanzierungshinweis: wir nehmen Bildungsschecks an! Sollten Sie Ihren Unternehmenssitz in NRW haben und maximal 50 Mitarbeitende beschäftigen, können Sie über einen Bildungsscheck bis zu 50% der Seminarkosten erstattet bekommen.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/betrieblicher-bildungsscheck
Bitte beachten Sie, dass wir den Bildungsscheck spätestens vier Wochen vor der Weiterbildung (oder, wenn Sie sich kurzfristiger anmelden, zeitgleich mit der Anmeldung) im Original von Ihnen benötigen. Sollte sich die Ausstellung verzögern, melden Sie sich bitte bei karola.liedtke@ism-recycling.de dazu. Wir können einen Bildungsscheck nicht nachträglich berücksichtigen, wenn Sie bereits die Rechnung mit der Seminargebühr erhalten haben.