12.11.2024
Online
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Videoüberwachung auf dem Schrottplatz
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Zielsetzung
Die Sicherheit des eigenen Schrottplatzes rückt insbesondere in der heutigen Zeit mit immer häufigeren Meldungen über Diebstähle von Schrotten in das Zentrum der Aufmerkamkeit. Oft entscheiden sich die Betreiber zum Schutz ihrer Ware für eine Videoüberwachung des Schrottplatzes. Dabei gibt es jedoch einige Informationspflichten, die genauso zu berücksichtigen sind wie die Wahrung der eigenen Rechte.
In diesem Kurz-Seminar werden die grundsätzlichen Rechte und Pflichten zur Videoüberwachung auf dem Schrottplatz beleuchtet.
Seminarinhalte
- Informationspflichten zur Videoüberwachung
- Wen muss ich wie informieren?
- Welche rechtlichen Vorgaben muss ich beachten?
Seminarzeiten
Das Seminar findet von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr statt.
Zielgruppe
Referent
Christian Zappe
Christian Zappe ist Medien- und IT-Jurist, TÜV cert. Datenschutzbeauftragter, TÜV cert. Beauftragter für Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz, Dozent und Referent für Medien- und Kommunikationsrecht bei verschiedenen staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen
Anmeldung
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Veranstaltungsinfos
Seminar:
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Videoüberwachung auf dem Schrottplatz
Datum:
12.11.2024
Veranstaltungsort:
Online
Kontakt
Ansprechpartnerin
Karola Liedtke
Telefonnummer
+49 211 828953-34
Technische Hinweise
Für die Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie PC oder Laptop mit Kamera, Lautsprecher & Mikro (alternativ Headset) sowie eine kontinuierliche Internetverbindung. Wir arbeiten mit Microsoft Teams:
Die Einwahldaten erhalten Sie einige Tage vor Seminarbeginn.
Sonstige Informationen
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat über den erfolgreichen Besuch des Seminars.
Die Stornierungsbedingungen für die iSM Seminare finden Sie hier.
Finanzierungshinweis: wir nehmen Bildungsschecks an! Sollten Sie Ihren Unternehmenssitz in NRW haben und maximal 50 Mitarbeitende beschäftigen, können Sie über einen Bildungsscheck bis zu 50% der Seminarkosten erstattet bekommen.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/betrieblicher-bildungsscheck
Bitte beachten Sie, dass wir den Bildungsscheck spätestens vier Wochen vor der Weiterbildung (oder, wenn Sie sich kurzfristiger anmelden, zeitgleich mit der Anmeldung) im Original von Ihnen benötigen. Sollte sich die Ausstellung verzögern, melden Sie sich bitte bei karola.liedtke@ism-recycling.de dazu. Wir können einen Bildungsscheck nicht nachträglich berücksichtigen, wenn Sie bereits die Rechnung mit der Seminargebühr erhalten haben.